Die Förderung für Wärmepumpen ist real, substanziell – und für viele undurchsichtig. Wer fördert was? Wie stellt man den Antrag? Kann man Förderungen kombinieren? Dieser Artikel erklärt den aktuellen Stand so klar wie möglich.
Die Bundesförderung BEG: Das Fundament
Das zentrale Förderprogramm ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), abgewickelt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie gilt für den Austausch von Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundliche Alternativen – darunter alle gängigen Wärmepumpentypen.
Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
- Grundförderung: Für alle Antragsteller
- Klimageschwindigkeitsbonus: Wer eine funktionierende fossile Heizung frühzeitig ersetzt
- Einkommensbonus: Für Haushalte unter einem bestimmten zu versteuernden Jahreseinkommen
Die genauen Prozentsätze ändern sich regelmäßig. Wir prüfen im Gespräch, welche Bausteine in Ihrer Situation greifen – und was das konkret bedeutet.
Wer kann einen Antrag stellen?
Eigentümer von Bestandsgebäuden, die ein bestehendes Heizsystem ersetzen. Vermieter können ebenfalls fördern lassen – und unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten auf die Miete umlegen.
Schritt für Schritt: So läuft der Antrag ab
- Vorab: Energieeffizienz-Expertenberatung – nicht immer zwingend, aber oft empfehlenswert
- Angebot einholen – von einem zertifizierten Fachbetrieb. Erst dann weiß man die Kosten
- Antrag beim BAFA stellen – vor Beginn der Maßnahme. Das ist die häufigste Falle: Wer erst baut und dann beantragt, bekommt nichts
- Bewilligung abwarten – in der Regel binnen weniger Wochen
- Einbau der Wärmepumpe durch zertifizierten Meisterbetrieb
- Verwendungsnachweis einreichen – mit Rechnungen und Bestätigung des Fachbetriebs
- Auszahlung
Was zusätzlich möglich ist
Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderprogramme an – oft kombinierbar mit der BEG. Dazu kommen zinsgünstige KfW-Kredite, die die Finanzierung erleichtern, auch wenn kein Eigenkapital vorhanden ist.
Die häufigste Ursache für verlorene Förderung: der Antrag wurde nach Baubeginn gestellt. Das ist vermeidbar.
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Luft-Wasser-Wärmepumpen, Sole-Wasser-Wärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen – alle gängigen Typen sind förderfähig. Voraussetzung ist immer die Installation durch einen zertifizierten Fachbetrieb und die Einhaltung technischer Mindestanforderungen (z. B. bestimmte Jahresarbeitszahlen).
Wir begleiten den gesamten Förderprozess – von der ersten Anfrage bis zur Auszahlung. Mehr zur Frage, ob eine Wärmepumpe für Ihr Gebäude geeignet ist: Wärmepumpe im Altbau.
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